| Rechtsschutzversicherung |
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Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines
Rechtsstreites ab. Dabei sind verschiedene Kosten, zum Beispiel,
Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Strafkautionen, Zeugengelder bis zur
festgelegten Vertragssumme abgedeckt.
Bestandteile von Rechtsschutzversicherungen können zum Beispiel folgende sein:
- Arbeits-Rechtsschutz (Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsnehmers,
falsches Arbeitszeugnis o. ä);
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Falschberatung beim Aktienkauf o.ä.)
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigenbedarfskündigung des
Vermieters, Mietminderung wegen Mängel, o. a.);
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht (Gewährleistungsansprüche aus
Kaufverträgen o. ä.)
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten (die Gemeinde erhöhte die Kosten für
Abwasserentsorgung o. ä.);
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (das Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet o. ä.);
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Alles rund um den Führerschein
Erteilung, Entzug, Auflagen etc);
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (dem Rechtsanwalt soll nach einer
eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. o. ä.);
- Straf-Rechtsschutz (Beispiele für Versicherte Vorwürfe:
einfache Körperverletzung o. ä.);
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Geschwindigkeitsübertretung,
Gurtpflicht o. ä);
- Beratungs-Rechtsschutz (Trennung, Ehescheidung, Geburt eines Kindes,
Tod eines Verwandten o. ä.);
- Opfer-Rechtsschutz (Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
versichert. Der Täter versucht hier die Tat wieder gut zu machen.);
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